Unerlaubte Nebenbeschäftigung

Die Nebenbeschäftigung Ihres Angestellten in der Freizeit tangiert die im Arbeitsvertrag geregelten Pflichten. Die Nebenbeschäftigung ist durch Sie nicht genehmigt und die Leistung des Arbeitnehmers nimmt zunehmend ab.

In der heutigen Zeit ist es schon fast Normalität, dass ein zweites Standbein aufgebaut wird um die Kasse aufzubessern. Im Grunde spricht auch nichts dagegen. Doch Ihr Mitarbeiter hat Pflichten, u. a. muss er einen Nebenerwerb durch Sie genehmigen lassen. Tut er dies nicht, verstößt er gegen seinen Arbeitsvertrag. Viel schlimmer und auch schnell existenzgefährdend wird es, sobald Ihr Mitarbeiter, die Ihnen geschuldete Arbeitszeit nutzt um seinen Nebenerwerb voranzubringen oder gar in direkten Wettbewerb zu Ihnen steht. Im ungünstigsten Fall, ist Ihr Mitarbeiter im Nebenerwerb für die Konkurrenz tätig und gibt Unternehmensinterna an Ihren Konkurrenten weiter.

Was können Sie unternehmen.

Sie treten mit uns den Wirtschaftsdetektiven AED in Kontakt und wir untersuchen in Ihrem Auftrag diskret und lösungsorientiert Ihren Verdacht. Dabei prüfen wir ob und welche Tätigkeit der Mitarbeiter durchführt und in welchen Umfang. Sie erhalten einen umfassenden Ermittlungsbericht mit allen relevanten Ermittlungsergebnissen.

Brauchen Sie Rat in einer Angelegenheit? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne. Nutzen Sie unsere kostenfreie Hotline 0800 2400066 für eine unverbindliche Erstberatung oder verwenden Sie unser Kontaktformular.

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