Honorare und Kosten der AED ELIT Detektei

Louis Chevrolet sagte einst:

Die Freude über gute Qualität währt wesentlich länger, als die über einen geringen Preis.

Hier geben wir Louis Chevrolet recht!

Seit Bestehen der AED – Agentur Elit Detektei sind wir bestrebt Ihnen als zukünftigen Auftraggeber unserer Detektei eine planbare und transparente Honorarstruktur anzubieten. Ohne konkretes Hintergrundwissen zu Ihrem Sachverhalt, ohne fachkundige Ausgangsanalyse der Aufgabenstellung, ohne rechtliche Bewertung des Auftrags und ohne detaillierte Ortskenntnis kann Ihnen eine seriös arbeitende Detektei eigentlich kein transparentes Kostenangebot erstellen.

Jeder Fall, sei dieser noch so ähnlich gelagert wie viele andere Fälle, ist am Ende immer individuell. Profitieren Sie daher von unserer Beratung und fachkompetenten Analyse Ihres ganz persönlichen Auftrags.

Achten Sie auf die Preisgestaltung bei anderen Angeboten! Die Berufsverbände wie der Bund Internationaler Detektive e.V. geben ganz klar vor, in welchem Preissegment seriöse und fachkundige Detektivdienstleistungen realisierbar sind. Regional bedingt erhalten Sie in unserer Region Detektiv Honorare pro 60 Minuten ab 55,00 € - circa 79,00 € netto zzgl. MwSt. 19%.

Unser transparentes Honorarschema, nach erfolgter Ausgangsanalyse, beinhaltet meist folgende Kostennoten:

  • Stundensatz pro eingesetzten Ermittlerin-/Ermittler
  • Kilometersatz pro eingesetztes Fahrzeug
  • Einsatz von Sondertechnik (Observationsmobil oder Observationsbus) nach Tagessatz
  • Bereitstellung von verdeckter Überwachungstechnik nach Tagessatz
  • Recherchen und Ermittlungen nach Pauschalbetrag

Ebenso möglich und absolut Transparent für Sie als Mandant der Agentur Elit Detektei ist die Vereinbarung von Tagessätzen und/oder Auftragspauschalen. In jedem Fall werden das Honorar und die vereinbarten Kosten in einem ordentlichen Dienstleistungsvertrag fixiert. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden die für Ihren Fall vereinbarten Detektivkosten nicht überschritten.

Nicht berechnet werden in der Agentur Elit Detektei normale Arbeitskosten wie Telefonkosten, Kosten für Foto oder Videotechnik (Kamera, Videokamera) dies sind herkömmliche Arbeitsmittel jeder Detektei, extra Fahrzeugkosten zur Bereitstellung regulärer Kfz. Auslagen, welche auftragsbedingt entstehen, Reisekosten wie Flüge, Übernachtung oder Eintrittsgelder werden mit Ihnen nach Möglichkeit vorher abgestimmt und vereinbart.

Überzeugen Sie sich und lassen Sie sich Ihr individuelles und faires Angebot erstellen.

Leider stellen wir immer wieder fest, dass Mitbewerber einen sehr günstigen wenn nicht schon einen billigen Stundensatz anbieten und am Ende die billigen Sätze durch weitere Kosten exorbitant aufgewertet werden.

Detektivkosten sind in vielen Fällen erstattungsfähig. Grundsätzlich gilt, dass Detektivkosten erstattungsfähig sind, wenn die Feststellungen, die im Laufe der Ermittlungen getroffen wurden, im jeweiligen Fall notwendig waren, um zur Aufklärung beizutragen und auf anderem Weg nicht erlangt werden konnten.

Um dies glaubhaft zu machen, benötigen Sie lediglich den Ermittlungsbericht und die spezifische Abrechnung. Zusätzlich müssen die prozessbezogenen Feststellungen der beteiligten Detektive die prozessuale Stellung des Auftraggebers positiv verändert haben. In folgenden Fällen ist das Honorar nach entsprechenden Gerichtsurteilen erstattungsfähig:

  • Ermittlung von „Blaumachern“ und Krankfeiern
  • Unterhaltsangelegenheiten
  • Verdeckte Videoüberwachung bei konkreter Begründung wie Warenverlust etc.
  • Schuldnersuche, wenn kostengünstigere Wege ausgeschöpft wurden

Wer zahlt die Detektivkosten? – Ein Auszug verschiedener Urteile

Observierung einer Exfrau bei Unterhaltsangelegenheiten.
Urteil vom Oberlandesgericht Schleswig (Aktenzeichen Az.15 WF 363/04)
Die Exfrau eines Auftraggebers musste die Observierungskosten für einen Detektiv zahlen, den ihr Exmann beauftragt hatte. Der Exmann ließ seine Exfrau – die für sich Unterhalt von ihm beanspruchte – insgesamt elf Monate lang observieren, um ihr auf diese Weise ein eheähnliches Verhältnis nachzuweisen. Das eheähnliche Verhältnis bestand in der Tat, weshalb die Exfrau keinen Anspruch auf Unterhalt besaß. Die Kosten für die Arbeit des Privatdetektivs – 60.726,54 € – mussten von der Exfrau getragen werden.


Arbeitnehmer muss eventuell die Kosten für einen Detektiv tragen, der vom Arbeitgeber beauftragt wird.
Urteil vom Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 8 AZR 5/97)
Laut Urteil des Arbeitsgerichts aus dem Jahr 1997 können die Kosten von Detektivarbeit, mit der ein Mitarbeiter eines Unternehmens bei konkretem Tatverdacht überführt wird, auf den Mitarbeiter übertragen werden. Die jeweilige Tat muss dafür vorsätzlich vertragswidrig sein. Im aktuellen Fall ging es darum, dass der Arbeitnehmer vorgetäuscht hatte, krank zu sein.


Ungerechtfertigte Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarf – Vermieter muss unter anderem Detektivkosten zahlen.
Urteil des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen: 38 C 110/96)
Ein Vermieter hatte seinem Mieter aus Gründen des Eigenbedarfs die Wohnung gekündigt. Der Mieter hatte Zweifel am vorgebrachten Eigenbedarf und beauftragte einen Privatdetektiv, der die Zweifel erhärten oder ausräumen sollte. Die Detektivarbeit ergab, dass der vorgegebene Eigenbedarf tatsächlich nicht bestand. Der Vermieter hatte daraufhin auch die Detektivkosten zu tragen.


Gewerbetreibende/Freiberufler können Detektivkosten absetzen.
Urteil des Finanzgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 8 K 3370/88)
Kosten für Detektivarbeit sind für Freiberufler oder Gewerbetreibende Betriebsausgaben. Die Kosten können daher von der Steuer abgesetzt werden.


Ermittlung des Aufenthaltsortes von Schuldnern
(verschiedene Gerichtsurteile)
Hier existieren unterschiedliche Urteile, die im Prinzip fast alle festlegen, dass Detektivkosten grundsätzlich dem Schuldner auferlegt werden können, dabei aber teilweise Einschränkungen machen. So urteilte etwa das Landgericht Bonn (Aktenzeichen 6 T 236/89), dass die Kosten für eine Anschriftenermittlung gerechtfertigt sind, falls etwa bei der Polizei oder beim Einwohnermeldeamt keine passenden Informationen zu erhalten sind. Ähnlich lautet das Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 82 T 84/84): Die Kosten für die Detektivarbeit zur Anschriftenermittlung können erstattet werden, sofern man nicht auf eine einfachere (und kostengünstigere) Art an die Informationen kommt. Etwa in gleicher Weise urteilten das Landgericht Aachen (Aktenzeichen 5T 75/85) und das Amtsgericht Bad Hersfeld (Aktenzeichen 5 M 128/93). Einen Fall zu b€teilen, bei dem die Beauftragung eines Detektivs nach Ansicht des Gerichts übertrieben war, hatte das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 81 T 658/89): In diesem Fall hatte eine Gläubigerin eine Detektei beauftragt, die Anschrift eines Schuldners zu ermitteln, hätte diese aber wesentlich einfacher über das Einwohnermeldeamt erhalten können.


Vater versteckt die Kinder, Mutter lässt sie suchen, Detektivkosten werden dem Vater angelastet
Urteil vom Bundesgerichtshof Karlsruhe (Aktenzeichen VI ZR 110789)
Beauftragt eine Mutter einen Detektiv, der nach ihren Kindern suchen soll, weil der Vater der Kinder die Sprösslinge versteckt, so ist diese Auftragsvergabe legitim. Der Kindesvater hat die Kosten für die Detektivarbeit zu zahlen.


Quelle: detektiv-und-detektei.de

Für weitere Fragen, steht Ihnen das Team der AED Elit Detektei sehr gern telefonisch oder persönlich zur Verfügung.