Honorare und Kosten der ELIT Detektei

 

Honorare und Kosten der ELIT Detektei

Da jeder von uns bearbeitete Fall ganz individuell ist, können wir
Ihnen an dieser Stelle keine verbindlichen Preise nennen.

Die Kosten, die Ihnen entstehen, richten sich immer nach dem geleisteten Aufwand.
Lassen Sie uns gemeinsam in einem persönlichen Gespräch Ihr Anliegen genau analysieren.

Erst dann können wir Ihnen ein faires Angebot erstellen. Sie entscheiden
anschließend, ob Sie uns beauftragen. In speziellen Fällen besteht die Möglichkeit  zu einer Ratenzahlung.
Sie können uns jederzeit anrufen. Wir geben Ihnen gern weitere Informationen.

Zahlen Sie nur einmal!

Sehr viele Detekteien werben mit einem überaus günstigen Stunden- oder
Tagessatz. Leider wird das Endhonorar in solchen Fällen durch sehr hohe
Kilometerpauschalen oder durch zunächst „nicht erkennbare“ Kosten aufgewertet.
Seien Sie auch vorsichtig bei Detekteien, die Ihnen den Erfolg garantieren!

 

Es ist in unserem Beruf schlicht unmöglich, den von Ihnen gewünschten Abschluss zu gewährleisten. Die ELIT Detektei macht Ihnen keine falschen Versprechungen!  Wir halten stetigen Kontakt zu Ihnen, um unsere Arbeit für Sie so transparent wie möglich zu gestalten. Sie erhalten von uns immer einen ordentlichen und ausführlichen Auftragsbericht, der Gerichtsverwertbar ist. Unsere Rechnungen sind aufgeschlüsselt und transparent.

Holen Sie sich die Kosten für unseren Einsatz doch einfach zurück!

Detektivkosten sind in vielen Fällen erstattungsfähig. Ihr Anwalt berät Sie
gern über die Sachlage in Ihrem konkreten Fall. Grundsätzlich gilt, dass
Detektivkosten erstattungsfähig sind, wenn die Feststellungen, die im Laufe der
Ermittlungen getroffen wurden, im jeweiligen Fall notwendig waren, um zur
Aufklärung beizutragen und auf anderem Weg nicht erlangt werden konnten. Um dies
glaubhaft zu machen, benötigen Sie lediglich den Ermittlungsbericht und die
spezifische Abrechnung. Zusätzlich müssen die prozessbezogenen Feststellungen
der beteiligten Detektive die prozessuale Stellung des Auftraggebers positiv
verändert haben. In folgenden Fällen ist das Honorar nach entsprechenden
Gerichtsurteilen erstattungsfähig: • Ermittlung von „Blaumachern“ und
Krankfeiern • Unterhaltsangelegenheiten • Verdeckte Videoüberwachung bei
konkreter Begründung wie Warenverlust etc. • Schuldnersuche, wenn
kostengünstigere Wege ausgeschöpft wurden.



http://www.detektiv-und-detektei.de/urteile/wer-zahlt-den-detektiv/